Donnerstag
16.11.06
Medizinische Universität Wien/Wiener
Kreis der Medizinischen Informatik:
Vortragende
Frau MR
Waltraud Kotschy, geschäftsführendes
Mitglied der Datenschutzkommission
Thema:
Patientenrechte beim
Elektronischen Gesundheitsakt ELGA
„Spotlights“:
Arzt hat
gesetzliche Dokumentationspflicht
Patient hat
keine Behandlungspflicht
Wenn
Patient vorerst zustimmt zu ELGA und dann widerruft, werden die Daten dann
verworfen?
Zwangsweiser
ELGA? Per Gesetz? Patient muss jederzeit
aussteigen können.
Wie sammle
ich Daten? Zentral oder Abfrage? Es gibt bereits Mini-ELGAs
(entspricht Phase 0)
Reicht das für Phase 1+2?
Zentrale
Speicherung in Deutschland kategorisch abgelehnt
Dezentral: Verfügbarkeitsprobleme -
sollte immer abrufbar sein
Modular strukturiert (z.B. Modul
Labor, Röntgen, Impfdokumentation…) in „myELGA“
Bedenken: was steht drinnen? Peinliches? Soll Patient selber
eintragen? Haftungsproblem, wer schreibt/kontrolliert ?
Zugriff: Lesender, Schreibender, wer soll Daten lesen
dürfen?
Traditionelle
Sichtweisen: behandelnde Ärzte einbeziehen
Daten für
Forschungszwecke: kein oder pseudonymisierter Zugriff
Verwaltung:
Zugriff wozu? Krankenhausverwaltung
Screening?
Voller Personenbezug? Desease-Management. Warum Daten
personenbezogen?
Allgemeinmediziner Zugriff auf Psy-Daten? Rollenzuteilung: Wer darf was sehen (Fachärzte)
Beschränkte Zugänge?
Idealzustand:
immer, wenn Zugriff, Patient und Arzt einverstanden
Extramurale
Gesundheitsdiensteanbieter (damit sind auch die niedergelassenen Ärzte, etc. gemeint)
Forderung 4-Augen-Prinzip
(Betriebsarzt und Chefarzt kein Zugang !)
In der
Praxis: Wie Identifikation? O-Card? Reicht nicht.
Ich lese vor dem Patienten 1 Std. ELGA? Haftungsfrage: habe
etwas überlesen, steht ja alles drinnen-ich hätte es
ja wissen können
Gewisse Krankheitsdaten:
ELGA allein sicher zu wenig
Bedenken datenschutzrechtlich
gegenüber Patienten: lächerlich! Grundrecht des Patienten, in seine eigenen
Befunde Einschau zu halten. Eingangseinwilligung? Transparenz notwendig.
Freiwilligkeit
Wer gibt
Unterschrift für ELGA (Mutter für Kind,…)
Wie schaut
ordentliche Erklärung aus, wie Dokumentation
Gesetzlich
definiertes Modell: Jeder Sozialversicherte drinnen-, jeder kann aussteigen
Betroffenenrechte:
Vertrauensbildung: Effiziente Kontrolle der Zugriffe:
Stichproben oder Patient
kontrolliert selbst (z.B.jährlicher Auszug)
Einrichten von Schlichtungsstellen:
1.Anlaufstelle, viele Irrtümer
Für
Österreich STRING - Papier
Fahrlässigkeit:
z. B.: Röteln bei Schwangeren. Kann ELGA das leisten?
Als Arzt muss man Daten abrufen und speichern (Dokumentationspflicht):
Exzerpt aus ELGA: Habe ich es richtig abgeschrieben?
Was soll wirklich in ELGA sein?
Kurzform? Welches Dokument kommt dort hinein? Wer haftet?
Arztbrief auf Krankenhaus (wer
haftet?)
Begehrlichkeit Dritter?
(Versicherung).Frage des Zugriffs muss geklärt sein.
Was brauchen wir? Unterstützung der
Öffentlichkeit.
Druck erzeugen wegen
Zugriffsbeschränkung
Wissen unsere Patienten, dass Daten
aus dem Krankenhaus jetzt schon abgefragt werden dürfen ?
My health:
Dienstleistung: G
Gruppe von
Patienten bezahlt für Datenverwaltung
Gute
ELGA`s, Diabetikerausweis, Übertragung auf USB-Stick
Spezielle
Gruppen ausarbeiten, z.B. Diabetiker. Gesundheitsdienste anbieten?
Patient hat im Moment noch:
Grundrecht auf Geheimhaltung
Der Arzt hat gesetzliche
Verpflichtung auf Dokumentation
Aber:
welche Daten stelle ich zur Verfügung? Wer ist verwendungsberechtigt?
Sehe
ich jeden Zugriff auf meine Daten? Im Nachhinein. Können die Daten von unserem
PC „abgezogen“ werden? Der Arzt muss auch um 3 Uhr früh ruhig schlafen können !