„… improvement
never stops!“ ©
„There are
three types of organisations:
those who make things
happen,
those who watch things
happen and
those who wonder what has
happened!“
Standpunkt der „Initiative
– ELGA“ 6. Mai 2007
zu den Plänen zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in
Österreich
Rückblick:
Dr.
Auer, Oktober 2006, Medical Tribune:
„Die Ärztekammer wird in geeigneter Weise mehr in das Projekt involviert,
aber so weit ist es noch nicht.
Auf der Zeitleiste stehen wir so: Momentan sammeln sich die Auftraggeber,
Länder, Bund und Sozialversicherung und finden heraus, wie ELGA umgesetzt
werden soll.
Dann werden die einzelnen Gesundheitsdiensteanbieter
eingebunden.
das war eine für uns ungeheuerliche Aussage -> Auslöser für unsere Aktivitäten !
Wer, wenn nicht die Ärzte, sind denn die Experten für einen Gesundheitsakt ??
Zu sehr haben, neben dem auf allgemeinen laufenden Wissensfortschritt und dem
darauf basierenden Mehraufwand in der Patienten-Betreuung, die EDV allgemein, insbesondere aber zuletzt E-Card und ABS für
uns niedergelassene (Kassen-) Ärzte zu nicht
honoriertem Mehraufwand, nicht abgegoltenen Kosten für die notwendige
Infrastruktur (Soft- und Hardware, etc) und Arbeits-Stress geführt,
zu sehr fürchten wir durch ELGA eine
Potenzierung dieses Problems.
Unsere Honorierung als niedergelassene Allgemeinärzte erfolgt seit vielen
Jahren auf Basis eines „Fair-Use“ –
Prinzip in Form einer Pauschale , deren Höhe, verglichen mit dem heutigen
allgemeinen Kostenniveau, an sich schon eine Beleidigung eines freien
Berufsstand ist (Fachgruppendurchschnitt der Allgemeinmediziner in Wien im 3. Quartal
2006: 34.- Euro (Quelle: FOKO-Brief der Wiener
Gebietskrankenkasse) für die „Rundum“-Betreuung eines
Patienten für 3 Monate !) und nur durch unbezahlte
Mehrarbeit auf Kosten der eigenen Arbeits- und Lebensqualität ausgeglichen
werden konnte.
Mit den Mehrbelastungen durch E-Card und
ABS wurde aber eine Schmerzschwelle
überschritten und die Vorstellung eines Systems „ELGA“ unter diesen Voraussetzungen ist für uns einfach auch
ökonomisch unerträglich !
Akzeptanzmanagement
von Großprojekten: ist heute anders als früher !!
diese Tatsache wurde aber offenbar in manchen Bereichen der Verwaltung noch
nicht realisiert !:
frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Betroffenen (in
diesem Fall Patienten und GDA`s) und gemeinsame
Erarbeitung eines Konzeptes sind heute Standard !
leider hatten wir nicht den Eindruck, dass diese heute allgemein gültige
Vorgangsweise (für Großprojekte wie Kraftwerke, etc) bei der Umsetzung des Konzeptes
„ELGA“ beachtet wird !
umgekehrt: Interesse
und konstruktive Mitarbeit der Ärzte und anderer GDA`s (Apotheker) sollte vorausgesetzt werden: das ist aber leider oft nicht so ! :
wir erhalten wenig bis keine Information
-> es besteht bei vielen Kollegen häufig kein Interesse -> wir haben (auf Grund vielseitiger Überlastung !) keine Zeit und die Vertretung durch unsere
Interessensgemeinschaften (z.B. die Ärztekammer ist mangelhaft –> Kommentar
D.I. Otter :
„nachher allgemeines Jammern wenn
es zu spät ist“ !!!
Generell schätzen
wir nicht immer die Linie unserer Standesvertetung
bzw. fühlen uns durch deren Proponenten
nicht wirklich vertreten ( Pjeta, Holler, Lohninger in
den E-Health-Arbeitskreisen,
„Arzneimittelsicherheitsgurt“
!)
Deshalb sind wir eine ausserkammerale Interessensgemeinschaft aller Betroffenen (im
weitesten Sinn eine „NGO“
) mit intensiven Kontakten zu anderen GDA`s (z.B. Apothekern), Patienten, Wissenschaft, Industrie,
Medien und der Verwaltung:
offen,
gesprächsbereit, konstruktiv, kooperativ, aber auch kritisch !
Ein wesentliches Ziel ist auch die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker
zum Nutzen des Patienten zu fördern. Die IKT
sollte dabei die entsprechenden Hilfsmittel beisteuern.
Dazu gehört eventuell auch, die Medikationsdatenbank der Apotheker auch für die Ärzte darzustellen
und im Sinne des Patienten - wenn von
diesem gewünscht - nutzbar zu machen, nachdem wir im Pilotversuch gelernt
haben damit umzugehen.
Wir haben in den letzten 6 Monaten bei vielen Gesprächen mit unseren „Gegnern“ (oder heute besser gesagt: „Gegenübern“)
profilierte, konstruktive
, vernünftige und auch selbstkritische Menschen mit Herz und Verstand kennengelernt , die
sicher durch hervorragende Leistungen in
ihre jeweilige Position gekommen sind !
… und sind
dankbar für das Interesse an unserer Initiative und Mitarbeit und das Entgegenkommen, das wir in vielen Bereichen gefunden haben !
Akzeptanz
Ärzte – Patienten: notwendig: Ärzte und Patienten informieren
!
Patienten z.T. begeistert und von der Sinnhaftigkeit
überzeugt (noch ?)
Ärzte:
fürchten Nachteile (Datenmissbrauch, Kosten, Mehrarbeit, etc.;
sind aber tw. auch wirklich technischem Fortschritt
gegenüber unaufgeschlossen und nur schwer zur Mitarbeit zu bewegen (Zeitmangel,
Überlastung !)
ein staatliches System in dem alle Krankendaten der Patienten liegen, ist
potentiell missbrauch-gefährdet
Kosten/Nutzen:
Uns ist klar verständlich,
dass die Verwaltung (Ministerium,
Sozialversicherung, Statistik, Politik, etc) Daten aus dem Gesundheitsbereich braucht, um "die Prozesse im Gesundheitssystem zu steuern"
Bis heute
sind uns aber nicht einmal Ansätze für eine Schätzung der Gesamtkosten
des Systems ELGA in Österreich (unter den dzt. geplanten Voraussetzungen)
bekannt, trotzdem wird immer wieder, vor allem von Politikern, von großem „Einsparungspotential“ gesprochen, was in keiner Weise
nachvollziehbar ist.
Es darf selbstverständlich nicht ausser Acht gelassen
werden, dass die dazu nötigen Kosten
nicht vom GDA, sondern vom Nutzniesser - dem Patienten - wahrgenommen werden müssen.
Da allerdings die Einsicht in den Nutzen dem Betroffenen im Augenblick der
Entstehung nicht immer klar ist, muss
dafür der Kostenträger aufkommen. Der Sinn der Investition in die EDV
sollte aber trotz alledem vom GDA (gemeinsam mit dem Kostenträger) bestimmt
werden, auch wenn der Kostenträger dann dafür allein aufkommen muss.
Ziele der Verwaltung:
"Die Prozesse im
Gesundheitssystem zu steuern" und
„Verbesserungen der Abläufe“:
welche Daten (personenbezogen oder anonym ?) benötigt die Verwaltung dafür und welche Kosten
sind dafür zu rechtfertigen ?
Dazu
ein Zitat aus Deutschland von Dr. Martin Grauduszus/Präsident
Freie Ärzte:
Kassen und Politik wollen die Bürger mit
Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte und des digitalen Rezeptes in Risikoklassen
einteilen. Diese werden den Menschen ein Leben lang anhaften und es verhindern,
dass Patienten mit bestimmten Erkrankungen oder Anlagen ein
Versicherungsverhältnis erlangen. Dabei interessiert es niemanden, dass hier
wieder ein gigantischer Bürokratieschub entsteht. Allein die 70 Sekunden zum
Auslesen einer Karte können alle Praxen mit mehr als einer Handvoll Patienten
lahm legen.
Für die Industrie wird ein neuer Markt
geschafft. Ich sehe Konzerne, die anderweitig gerade mit Korruptionsskandalen
kämpfen, hoch engagiert am Werk. Es ist ein Milliardengeschäft. 80.000
Arbeitsplätze sollen entstehen. Wenn’s denn wirklich stimmen sollte: Vorher
werden die in der Gesundheitsversorgung abgebaut, sonst ist das nicht zu
finanzieren.
Weg mit
Ärzten, Krankenschwestern, Physiotherapeuten und anderen so genannten
"Leistungserbringern" – her mit der digitalen Patientenbetreuung. Das
kann es doch wirklich nicht sein.
ist es überhaupt
notwendig personenbezogene Daten für Abrechungszwecke an die Verwaltung zu übermitteln ??
- reichen nicht auf Ebene der GDA`s (Ärzte, Apotheker) anonymisierte Daten
??
ELGA versus PHR (personal health record)
Grundsätzlich ist zwischen ELGA
- im stationärem Bereich, wo vieles bereits
realisiert ist, und
- im niedergelassenen (ambulanten)
Bereich, und
- der notwendigen Verbindung der beiden
Bereiche, zu unterscheiden.
Wir Ärzte sind sehr dafür, die Dokumentation und die Versorgung durch Einsatz von IT (bzw. „IKT“)
zu verbessern und die Befunde des Patienten, sofern dieser es wünscht, zu verwalten
und elektronische
PHR ( personal health records
) anzulegen, aber nicht der Staat sollte das machen, sondern der Einzelne,
der dann Herr des Systems ist und selbst entscheiden kann ob, wo und zu welchen
Kosten er sich einen elektronischen PHR bei einem privaten Anbieter
anlegen läßt. ( Freiwilligkeit ! )
Ärzte können dann dort auf Aufforderung des Patienten Daten hineinspielen (
gegen entsprechende Honorierung ! ); verbunden sollte das ganze mit einem „Hausarztmodell“ sein, bei dem der Patient einen Arzt benennen muss, der als
Vertauensarzt für den Patienten diesen PHR betreut.
Wenn der Staat der Meinung ist, dass alle Patienten
so etwas haben sollten, dann können Kassen, Versicherungen, etc. dem Patienten
bei der Finanzierung des PHR`s helfen.
Die im Paragraph 9 des DSG
aus dem Jahr 2000 ( ohnehin weit gefassten )
festgehaltenen Rechte müssen erhalten bleiben !
Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler
Daten:
§ 9. Schutzwürdige
Geheimhaltungsinteressen werden bei der Verwendung sensibler Daten
ausschließlich dann nicht verletzt, wenn
- 1.
der Betroffene die Daten offenkundig selbst
öffentlich gemacht hat oder
- 2. die Daten in nur indirekt
personenbezogener Form verwendet werden oder
- 3. sich die Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung aus gesetzlichen
Vorschriften ergibt, soweit diese der Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses dienen, oder
- 4. die Verwendung durch Auftraggeber des öffentlichen Bereichs in Erfüllung
ihrer Verpflichtung zur Amtshilfe
geschieht oder
- 5. Daten verwendet werden, die ausschließlich die Ausübung einer öffentlichen Funktion durch den Betroffenen zum Gegenstand haben, oder
- 6. der Betroffene seine Zustimmung
zur Verwendung der Daten ausdrücklich erteilt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die
Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten bewirkt, oder
- 7. die Verarbeitung oder Übermittlung zur Wahrung lebenswichtiger Interessen des Betroffenen notwendig ist und seine
Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
- 8. die Verwendung der Daten zur Wahrung lebenswichtiger
Interessen eines anderen notwendig ist oder
- 9. die Verwendung zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Auftraggebers vor einer
Behörde notwendig ist und die Daten rechtmäßig ermittelt wurden oder
- 10. Daten für private Zwecke gemäß § 45 oder für wissenschaftliche Forschung oder Statistik gemäß § 46 oder zur
Benachrichtigung oder Befragung des Betroffenen gemäß § 47 verwendet werden
oder BGBl. I – Ausgegeben am 17. August 1999 – Nr. 165 1283
- 11. die Verwendung erforderlich ist, um den Rechten und Pflichten des Auftraggebers auf dem Gebiet des Arbeits- oder Dienstrechts Rechnung zu
tragen, und sie nach besonderen Rechtsvorschriften
zulässig ist, wobei die dem Betriebsrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz
zustehenden Befugnisse im Hinblick auf die Datenverwendung unberührt bleiben,
oder
- 12. die Daten zum Zweck der Gesundheitsvorsorge,
der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder -behandlung oder
für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten erforderlich sind, und die
Verwendung dieser Daten durch ärztliches
Personal oder sonstige Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder
- 13. nicht auf Gewinn gerichtete
Vereinigungen mit politischem, philosophischem, religiösem oder
gewerkschaftlichem Tätigkeitszweck Daten, die Rückschlüsse auf die politische
Meinung oder weltanschauliche Überzeugung natürlicher Personen zulassen, im
Rahmen ihrer erlaubten Tätigkeit verarbeiten und es sich hiebei um Daten von Mitgliedern, Förderern oder
sonstigen Personen handelt, die regelmäßig
ihr Interesse für den Tätigkeitszweck der Vereinigung bekundet haben; diese
Daten dürfen, sofern sich aus gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, nur mit Zustimmung der Betroffenen an
Dritte weitergegeben werden.
Dank ELGA und allen damit verbunden Sicherheits- und
Datenschutzfragen, die zur wirklichen
2-Klassenmedizin des 21. Jahrhunderts führen werden, haben wir Gesundheitsdiensteanbieter,
insbesondere jene, die Kassenleistungen anbieten, endlich wieder die Chance
kostendeckende Tarife für Privatbehandlungen, deren Daten dann nicht an
den ELGA gemeldet werden, zu verlangen !
Damit ist endlich wieder eine für uns zufriedenstellende Behandlung unserer Patienten mit
dem entsprechenden notwendigen Zeitaufwand, in einem
Vertrauensverhältnis, das unseren Wünschen entspricht und der dafür entsprechenden
Honorierung möglich und wir unterliegen nicht mehr dem Druck der „3-Minuten
Kassenmedizin“.
Prozess- und
Qualitätsmanagement in der Medizin, Fehlervermeidung
und –Kultur, HFACS,
Kommunikation (Arzt zu Arzt, Arzt mit Patient):
-> „Human
Factors“
Verbesserungspotentiale,
demonstriert am Beispiel der Luftfahrt,
die darin gegenüber der Medizin etwa 30 Jahre Vorsprung hat:
CRM (Crew
Resource Management) MRM
(Medical resource Management)
bedeutet, dass
Handlungsabläufe durch Nutzung aller menschlichen und systematischen Ressourcen
optimiert und dadurch kritische Situationen gemeistert werden können.
Teamwork mit klar definierten Aufgaben!
Ziel: Optimierung
von Handlungsabläufen/workloadmanagement
von Aspekten der
Aufmerksamkeit und Wahrnehmung
der Kommunikation
der
Teamführungseigenschaften
des Kapitäns/Arztes
der Koordination der
Besatzungs-/Teammitglieder
Positive Fehlerkultur
"Cooperation" :
fördert die Teamarbeit, berücksichtigt alle Crew-Mitglieder, wirkt
unterstützend und löst Konflikte nach dem Grundsatz "was ist
richtig" und nicht : "wer hat Recht".
"Leadership and management skills" :
bedeutet, strukturiert zu denken und zu handeln, Prioritäten zu setzen, und die
Crew bzw. das Team laufend über Planung und Ziele motivierend zu
informieren.
"Situational awareness": heißt, ein genaues mentales
Bild der Faktoren und Umgebungsbedingungen in Bezug auf die Erreichung eines
Zieles zu haben und strukturiert zu verarbeiten
"Decision making": vor allem in Notfallsituationen verlangt,
dass alle verfügbaren
Informationen genutzt und nach Analyse entsprechend der Vorschriften und
festgelegten Verfahrensregeln zur Problemlösung verwendet werden.
Williams, Rose and Simon prägten 1999 den Begriff "event driven decision
making", der den fließenden Prozessablauf
der Entscheidungsfindung sehr gut veranschaulicht
(lässt sich sehr gut auch für die Medizin anwenden !)
FORDEC:
ein Modell strukturierter Entscheidungsfindung
Piloten
– Ärzte: weitere Gemeinsamkeit:
wenn wir nicht
fliegen/behandeln (im Rahmen eines uns aufgezwungenen Systems), steht das System !
Wir wollen:
- das Projekt nicht
verhindern, sondern in eine sinnvolle
Richtung
führen
- laut
und deutlich unsere Bedingungen und Grenzen in der Öffentlichkeit artikulieren.
als „Gesundheitsdiensteanbieter“ müssen wir besondere Verantwortung
und Interesse zeigen, da wir den Patienten "rundherum" managen
und er uns meist in jeder Hinsicht vertraut.
Vertrauensverhältnis Patient – Arzt:
Dieses ganz wertvolle Gut dürfen wir nicht auf`s Spiel setzen !
- für die Hauptlast an Arbeit, Investitionen und
Kosten für laufenden Betrieb, die an uns als
„Gesundheitsdiensteanbieter“ hängen bleiben werden,
eine adäquate
Honorierung
- uns immer wieder die
Verantwortlichen einladen und Zwischenberichte von ihnen verlangen !
- immer wieder kritische
Fragen an
alle Verantwortlichen stellen, insbesondere eine realistische
Kosten/Nutzen Rechnung verlangen und hinterfragen !
Die Triade Sozialversicherung , Behandler,
Patient – könnte man zur besseren Anschaulichkeit der derzeitigen
Situation mit der Triade Vater, Mutter,
Kind vergleichen.
( © Dr. Walter Heckenthaler)
:
Der Vater SV sorgt für das Geld, ist
weit weg vom Geschehen, hat im Prinzip vom Leben rund ums Kind Patient nicht
viel Ahnung.
Der Mutter Behandler
vertraut er weitgehend, kontrolliert gelegentlich die Haushaltsbücher ist
zufrieden wenn das Essen nicht angebrannt ist, oder sich nicht irgendwelche
Schmutzberge unter dem Teppich verstecken und mit dem Haushaltsgeld das
Auslangen gefunden wird. Das war bis vor kurzem so.
Das
Gehalt ist gekürzt worden, die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, Mutter und
Kind brauchen mehr Geld ohne sich einer schuld bewusst zu sein. Der übliche
Lebensstandard stieg zusätzlich noch an.
Der Vater sieht sich zum Handeln gezwungen
– er will doch wissen was hier vorgeht- die Mutter möge doch minutiös Berichte schreiben, was täglich passiert und
zusätzlich noch etliche Male e-mailen . Einkaufen
solle sie nur mehr bestimmte Produkte , und das beim Diskonter und mit der Erziehung und Betreuung des Kindes
könne auch etwas nicht stimmen. Er verschafft sich die theoretische Kenntnis
der neuesten pädagogischen Richtlinien und verpflichtet seine Partnerin zur
strikten Einhaltung dieser Regeln.
Die Mutter ist ständig zwischen den
Anforderungen des Mannes und den Bedürfnissen des Kindes hin – und hergerissen, sie muß immer öfter
sagen „nein, das geht nicht, der Papa hat`s
verboten“, auch gegen die eigene Überzeugung, hat immer weniger Zeit für das
Kind, die Berichte müssen ja geschrieben werden .
Sie fühlt sich überfordert, zusehends fremdbestimmt , rutscht immer tiefer ins burnout.
Das Kind versteht die Welt nicht mehr ,
fühlt sich alleingelassen, leidet an der Überforderung der Mutter, bekommt
weniger Zuwendung, hört immer öfter: „mich geht das nichts an, ich kann nichts
tun, sag es dem Papa“.
Vom
Vater glaubt es, er sehe es nur als lästigen Kostenverursacher und habe sonst
keinerlei Interesse an ihm.
Der Vater hat jetzt alles schriftlich, hat aber
noch immer nicht mehr Ahnung was wirklich zu Hause passiert, ob das Kind
gesünder, zufriedener oder braver geworden ist noch nicht klar.
Es könnten zusätzlich Kosten
entstehen durch die erforderliche Haushaltshilfe, Mutter macht nur mehr das
Allernotwendigste. Ob Zusatzkosten für Nachhilfe oder Psychotherapie fürs Kind
erforderlich sind, ist auch noch nicht klar.
( es
gibt tatsächlich den Ausdruck „ökonomischer
Neopaternalismus“ von Feuerstein )
Wien,
am 6. Mai 2007
Blick zu unseren deutschen
Nachbarn:
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MEDI und e-Card oder:
Widerstand und Zukunftsoffenheit Mit freundlicher
Genehmigung des Autors Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon MEDI und e-Card oder: Widerstand und
Zukunftsoffenheit Im Sommer 2005 verabschiedete der
Geschäftsführende Vorstand von MEDI einen Beschluss zur elektronischen
Gesundheitskarte, den ich hier vollständig wiedergeben möchte:
Ein im Wesentlichen inhaltlich gleich
lautender Text wurde von MEDI-Delegierten in die
Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingebracht, und
dort auch so verabschiedet.
Das BMG hat sich gegenüber der Betreibergesellschaft Gematic im § 291b SGB V ein weitgehendes Mitsprache- und Dispositionsrecht
gesichert. Praktisch alle Beschlüsse der Geschäftsleitung der Gematic eGmbH bedürfen der
Zustimmung des BMG - auf dem Wege einer Rechtsverordnung kann damit im Konfliktfalle der Bundesrat umgangen werden - die
Haftung der Betreiberorgane der Gematic bleibt aber
dennoch erhalten!
Der aufmerksame Leser wird gemerkt
haben, dass dies im Kern der MEDI Resolution von 2005 entspricht, wir
brauchen unsere Position also wenig zu ändern. Erst wenn wirklich zugesichert
wird, und zwar verlässlich, dass sämtliche
Investitions- und Folgekosten von den Kassen übernommen werden und dass
die technischen Voraussetzungen dem
alltäglichen Praxisbetrieb optimal angepasst werden und verlässlich
funktionieren, dass der Datenschutz
gewährleistet ist, erst dann können wir diesem Großprojekt zustimmen. Der
gläserne Patient, dessen
Intimdaten von jedem Sachbearbeiter der Kasse gelesen werden können, ist für uns eine absolute
Horror-Vorstellung. Wenn wir uns
als Ärzte dafür hergeben, verraten wie die Substanz der
Arzt-Patienten-Beziehung. Dies kann von uns nicht gewollt sein und genau
deshalb werden wir bei unserer ablehnenden Haltung zunächst bleiben. |
Stand:
6. 5. 2007;
wird laufend ausgebaut, bitte besuchen Sie uns wieder !
wenn
Ihnen ein „broken link“ auffällt, bitte um Nachricht
Kontakt
: Mail an office@initiative-elga.at