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Konkret Manuskript 29. September 2008 zurück
1)
NUTZEN
DES PATIENTEN / MEDIZINISCHE
SINNHAFTIGKEIT
2)
FREIWILLIGKEIT
FÜR BÜRGER ( PATIENTEN ) UND ÄRZTE
3)
KOSTEN/
FINANZIERUNG / KOSTEN-NUTZENRELATION
4)
SCHUTZ
DES PATIENTEN VOR DATENMISSBRAUCH
(->
GEFAHR: DATENMISSBRAUCH DURCH BERECHTIGTE !)
5) WÜNSCHE
/ ANREGUNGEN
1) NUTZEN DES
PATIENTEN / MEDIZINISCHE SINNHAFTIGKEIT
Als Ärzte wissen wir, dass es sich oft lohnt, in zukunftsweisende
Technologien zu investieren. Übersteigen aber die Kosten einer
Innovation mittel- und langfristig ihren Nutzen, wie es dzt. bem „ELGA“ der Fall zu sein scheint, dann
nehmen wir von weiteren Investitionen Abstand. Das gebietet allein der
betriebs- und volkswirtschaftliche Sachverstand.
Als Ärzte trachten wir effektive,
effiziente und individuelle Lösungsstrategien zu erarbeiten. „ELGA“
in der geplanten Form ist aber in erster Linie auf die Bedürfnisse der Verwaltung, nicht jedoch auf
die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnitten.
Als Ärzte müssen wir die Öffentlichkeit darauf
aufmerksam machen, dass die Einführung des „ELGA“ nur sehr begrenzten medizinischen Vorteil bietet.
Die vermeintlichen Vorteile des ELGA entpuppen sich bei näherer Betrachtung
als inhaltsarme Marketingversprechungen der
Verwaltung zur Steuerung von Einsparungsmassnahmen und wirtschaftliche
Interessen der Elektronik- Industrie mit der Aussicht auf Milliardenumsätze.
Die oft zitierten „Notfalldaten“ bieten keinen wirklichen Vorteil. In echten Notsituationen sind
schnelle, symptombezogene Untersuchungen und Entscheidungen lebenswichtig -
dazu ist der „ELGA“ überflüssig. Bestimmte Notfalldaten, etwa die
Blutgruppenzugehörigkeit, müssen ohnehin
immer neu verifiziert werden.
Es liegen keine validen Daten
über Umfang, Ausmaß und Bedeutung von Doppeluntersuchungen
vor. Die behaupteten Effizienzreserven lassen sich derzeit nicht belegen.
Moderne
Praxisverwaltungssysteme prüfen Verordnungen seit vielen Jahren auf Wechselwirkungen und Risiken bei
der Behandlung mit Arzneimitteln und
vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen.
Der mit dem elektronischen Rezept
und der elektronischen Überweisung
einhergehende „Effizienzgewinn“ dient alleine der Verwaltung,
behindert jedoch in der täglichen medizinischen Realität die Abläufe und
steigert den Zeitaufwand in den Praxen und Spitälern enorm, Zeit die erforderlich wäre den Patienten
umfassend zu beraten.
Patienten erhalten in
Wirklichkeit einen zweiten Körper:
einen Datenkörper.
Dieser Datenkörper wird von Verwaltungsangestellten und Technikern „gepflegt“
und ausgewertet. Patienten und ihre
Behandler werden dadurch entmündigt und zu Objekten der Verwaltung.
Alternative Kommunikations- und
Kooperationsformen lassen sich
zwanglos auch ohne staatliche ELGA durch
eine konsequente Weiterentwicklung unter Einbindung der vorhandenen Strukturen erreichen.
( gerichtete Datenübertragung zwischen anforderndem und befundenden Arzt,
idealerweise im Rahmen eines „Dänischen Hausarztmodells / Hausarzt als
„Casemanager“, Abfrage mit
nachgewiesener Genehmigung durch den
Patienten : „STUFENMODELL „ www.stufenmodell.at in Wien)
2) FREIWILLIGKEIT FÜR BÜRGER ( PATIENTEN ) UND ÄRZTE:
Wir Ärzte sind
uns der Möglichkeiten und des Nutzen richtig eingesetzter EDV bewußt. Schon heute ist es möglich daß Patienten , wenn sie dies wünschen, ihre Krankenakten zum persönlichen Gebrauch
digitalisieren; genügend private
Anbieter sind schon vorhanden bzw. im Entstehen.
ELGA als staatliche „Elektronische Gesundheitsakte“ sollte für alle Österreicher obligat – also „zwangsweise“ eingeführt werden, erst erst der Widerstand der betroffenen
Bürger und Ärzte hat zu einem Umdenken
geführt
Mit der geplanten „ELGA“ sollte
eine Struktur geschaffen werden, die vor
allem den staatlichen
Verwaltern bei politisch verordneten
Leistungskürzungen und deren Kontrolle
in Echtzeit („online“) Nutzen bringen würde, während das vertrauensvolle
Arzt-Patienten-Verhältnis und state-of-the-art – Behandlungen durch
dirigistische Einflussnahme untergraben werden wird. Schon heute
beeinträchtigt überbordende Verwaltungs-
und Bewilligungs-Bürokratie ganz stark die die ärztliche
Behandlungsqualität (z.B. ABS – Arzneimittel bewilligungs- system).
Die zentrale
Verarbeitung intimer Daten durch Institutionen (Kassen, Arbeitgeber,
Versicherungen) ist aus ärztlcher
Sicht nicht wünschenswert und notwendig.
Noch
haben wir im Bereich sozialen Krankenversicherungs eine „Pflichtversicherung“ und keine „Versicherungsplicht“
mit der Notwendigkeit eines „Risikostrukturausgleiches“
wie z.B. in Deutschland, private Krankenversicherungsträger zeigen aber heute
schon den Weg wo dies hinführt:
Die finanzielle Situation der privaten Krankenversicherungen
hängt stark von ihrer Versichertenstruktur
ab. Damit hätten diese ein ausgeprägtes Interesse, bestimmte Versicherte in
ihren Beständen zu haben, andere hingegen nicht - sie würden mit anderen
Worten versuchen, Risikoselektion zu betreiben, oder sich zumindest
Tendenzen der Versicherten zur Selbstselektion zunutze machen.
„Kassen
und Politik wollen die Bürger mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte und
des digitalen Rezeptes in Risikoklassen einteilen. Diese werden den
Menschen ein Leben lang anhaften und es verhindern, dass Patienten mit
bestimmten Erkrankungen oder Anlagen ein Versicherungsverhältnis erlangen.
Dabei interessiert es auch niemanden, dass hier wieder ein gigantischer
Bürokratieschub entsteht.
3) KOSTEN/
FINANZIERUNG / KOSTEN-NUTZENRELATION
Bisherige Kostenschätzungen sehr unpräzise: je nach
Quelle:
ARGE ELGA: 30 Millionen für Portal und Kernanwendungen der 1. Phase
Ärztekammer: 3 Milliarden -> ???
Investitions- und Betriebskostenabgeltung für die „GDA“`s (Gesundheitsdiensteanbieter: z.B. Ärzte, Apotheker, Spitäler, etc.)
darin enthalten ??
Wahrheit vermutlich irgendwo
dazwischen !?: dzt. (Sommer 2008) : geschätzte Kosten 135 Millionen Euro;
Beachtung der Folgekosten:
Hard- und Software, Administration, Wartung,
Betrieb, etc.
(z.B. Identity-Management-System ! : ca.
100.000 Zugriffs-Berechtige !)
Dr. Grauduszsus/Deutschland, Präsident
Freie Ärzte in Deutschland: „Für die Industrie wird ein neuer
Markt geschafft. Ich sehe Konzerne, die anderweitig gerade mit
Korruptionsskandalen kämpfen, hoch engagiert am Werk. Es ist ein Milliardengeschäft.
tausende Arbeitsplätze sollen entstehen. Wenn’s denn wirklich stimmen
sollte: Vorher werden die in der Gesundheitsversorgung abgebaut, sonst ist das
nicht zu finanzieren. Weg mit Ärzten,
Krankenschwestern, Physiotherapeuten und anderen so genannten
"Leistungserbringern" – her mit der digitalen Patientenbetreuung. Das
kann es doch wirklich nicht sein“.
4) SCHUTZ DES
PATIENTEN VOR DATENMISSBRAUCH
(->
GEFAHR: DATENMISSBRAUCH DURCH BERECHTIGTE !)
Es ist erforderlich, die systemimmanenten Risiken (Datenschutz,
Kosten/Nutzen-Relation) dieser besonders
sensiblen Daten von Anfang an in alle Überlegungen einzubeziehen,
insbesondere der Mißbrauch durch Berechtigte. (wie
genügend Beispiele aus anderen Bereichen zeigen)
Die Informationen über ihren
Gesundheitszustand liegen seit Jahrhunderten in der Hoheit der Patienten
selbst. Sie werden im Zuge ärztlicher Maßnahmen in Treuhand der Ärzte gegeben. Außer
von Patienten und ihren Ärzten dürfen diese Informationen nirgendwo gespeichert und damit einem Missbrauch preisgegeben werden.
Der individuelle Datenbedarf
muss im Einvernehmen zwischen Arzt und Patient definiert werden. Die strafrechtlich geschützte,
ärztliche Schweigepflicht darf nicht ausgehöhlt werden ! Patienten und Ärzte müssen gemeinsam die Hoheit über ihre Daten
behalten.
Der Schutz der Daten vor unberechtigten Zugriffen ist nur begrenzt
möglich, so dass aus dem scheinbaren Vorteil
der informationellen Selbstbestimmung
schnell der Nachteil der informationellen Fremdbestimmung
wird.
Mit der geplanten „ELGA“ wird eine Struktur
geschaffen, die ausschließlich den Verwaltern von Daten Nutzen bringen wird, während das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis durch dirigistische
Einflussnahme untergraben werden wird.
Die geplante Struktur wäre
ein Dammbruch in dieser
Tradition, die ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis überhaupt
ermöglicht.
Beispiel Privat - Krankenversicherungen:
stellen explizit fest:
„Der Datenschutz stellt auch die Weitergabe von Informationen an die
private Krankenversicherung in Frage. Wieder wird die Angst vor Missbrauch als
Begründung angegeben. Allerdings würde die Unterbindung von Informationen an
die Versicherungsunternehmungen den Abschluss
von Versicherungsverträgen in Frage stellen und die Erbringung von Leistungen
im Krankheitsfall erschweren und vielfach unmöglich machen. Im Endeffekt
bedeutet der verschiedentlich angestrebte totale Datenschutz die Verhinderung
einer privaten Krankenversicherung“
Ärzte heilen. Daten alleine
heilen nicht !
è Medizin ist
Heilkunst, kein Verwaltungsakt !
è Bürokratieabbau !
è Ermöglichen der Rückkehr zu unseren Kernkompetenz: Medizin !
è Vermehrte
Einbindung der Betroffenen
(Bürger und „GDA“`s)
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