“Kammerinitiative
0,3 %“ in der Wiener Ärztekammer : Positionspapier ( 18.3.2007 ) zu „E-Health“ und „ELGA“:
Elektronische
Verwaltung und Übermittlung sensibler personenbezogener medizinischer Daten
bedeuten für den Patienten die Gefahr des Verlustes seiner datengeschützten
Integrität. Nach Belieben können gesundheitsrelevante Daten, sobald sie
elektronisch zentral archiviert und verwaltet werden, politisch sowie am
Arbeitsmarkt zum Nachteil des Patienten verwendet werden.
Für die
Wiener Ärztinnen und Ärzte bedeutet die elektronische Verwaltung und
Übermittlung von gesundheits- und krankheitsbezogenen Patientendaten nicht nur
einen Eingriff in die Privatsphäre der Patienten sondern gleichzeitig
auch die Gefahr der Schaffung des
gläsernen Arztes, dem als nächster Schritt eine leicht kontrollierbare Richtlinienmedizin vorgeschrieben wird
mit den möglichen Folgen von Regresszahlungen bis hin zu Vertragsverlust bei
Abweichen des Arztes von den vorgegebenen diagnostischen und therapeutischen
Richtlinien.
Die
optimale Anwendung von definierten und regulativ vorgegebenen
Therapierichtlinien würde dann in letzter Konsequenz gar keiner Ärzte mehr
bedürfen, ja sogar ein im Umgang mit der Therapie-Datenbank geschulter
Angestellter einer Krankenversicherung könnte nach Einlangen der Diagnose ein
elektronisches Rezept an den Patienten versenden, ein Szenario, dem wir uns
wohl alle verschließen möchten.
In den
Medienberichten der letzten Wochen ist deutlich sichtbar geworden, wie leicht
der Missbrauch medizinischer Daten möglich ist.
Noch ist
die oberste Datenschützerin der Republik, Frau Hofrat Dr. Kotschy,
sehr bemüht, den Datenschutz der Österreicherinnen und Österreicher
sicherzustellen, doch schon wird eine Gesetzesänderung angedacht, in der die
sensiblen patientenbezogenen Daten in jedem Fall elektronisch übermittelt und
verwaltet werden dürfen, außer der Patient verweigert schriftlich diesen
Datentransfer. Welcher Patient wird aber zum fraglichen Zeitpunkt schon wissen,
was er im Anlaßfall zu tun hat um seine Daten zu
schützen? Was passiert wenn er bewusstlos ist?
Bis heute
ist die gesetzliche Regelung derart, daß Patienten
ausdrücklich zustimmen müssen, damit Ihre Daten elektronisch gespeichert oder
übermittelt werden dürfen. Die
Kammerinitiative 0.3% tritt massiv für die Beibehaltung dieser bisherigen gesetzlichen Regelung zum Schutz der Patienten und der Wiener
Ärztinnen und Ärzte ein.
Die Kammerinitiative 0.3% war
in der Wiener Ärztekammer nachweislich die einzige Fraktion, die sich gegen die
Einführung der e-card auf Kosten der Wiener Ärztinnen
und Ärzte (und somit zum Vorteil der Wirtschaft) gewehrt hat. Die Krankenkassen
sparten sich mit der Einführung der e-card auf Kosten
der Ärzte und Patienten die Kosten für die Verwaltung von Krankenscheinen etc.
Die täglichen Belastungen durch vermehrten Personaleinsatz, vermehrte Kosten
für elektronisches Equipment und vieles mehr werden ausschließlich auf dem
Rücken der Wiener ÄrztInnen (ohne adäquate
kostendeckende finanzielle Abgeltung) ausgetragen. Die bisherigen
Verantwortlichen in der Wiener Ärztekammer, allen voran die „Vereinigung“,
haben dem jedoch zugestimmt.
Die
Kammerinitiative 0.3% sieht in den Plänen zur Einführung der elektronischen
Krankenakte, ELGA, eine weitere Gefahr der
Durchlöcherung des patientenbezogenen Datenschutzes, sowie die Gefahr von
zusätzlichen Kosten für die Wiener Ärztinnen und Ärzte, da die Profiteure von
ELGA höchstwahrscheinlich nur die großen IT- Anbieterfirmen sein werden.
Die Kammerinitiative 0.3% fordert daher im
Zusammenhang mit e-health und ELGA, daß:
· unter Federführung der Wiener Ärztekammer umgehend eine öffentliche Diskussion über die ELGA eröffnet wird, um zu verhindern, daß es durch deren Einführung zu einer nachteiligen Entwicklung für die Wiener Ärztinnen und Ärzte und deren anvertrauten Patienten kommt,
·
unter Federführung der Wiener Ärztekammer eine
öffentliche Diskussion über die Einhaltung des Datenschutzes bei
personenbezogenen medizinischen Daten eingeleitet wird,
·
eine Klarstellung erfolgen muß,
auf welche Art der Datenschutz für die Patienten eingehalten werden kann,
·
die Wiener Ärztekammer sich massiv gegen eine
zentrale Archivierung sensibler personenbezogener medizinischer Daten verwehrt,
da dadurch der Missbrauch dieser Daten deutlich erleichtert werden würde,
·
medizinische Daten nur zwischen Ärzten, unter
Anwendung der besten Verschlüsselungen (Enkryptierungen)
übermittelt werden und nur in der gesicherten Umgebungen ärztlicher Einheiten
dezentral gespeichert werden dürfen,
·
für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Wien
keine weiteren zusätzlichen Kosten für e-health etc.
erwachsen dürfen, ja vielmehr die bisherigen aufgelaufenen Kosten zumindest
teilweise von den Auftraggebern abgegolten werden müssen.
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