Gesundheitsreform-Entwurf Kommentar:
Kostenreduktion
und Qualitätssicherung dringend erforderlich :
- auch bei den Politikern !
Gleiches Recht und Pflichten für alle !
Kassenverträge künftig befristet: Den
Ärzten blüht bei Umsetzung der Pläne eine allgemeine Befristung ihrer
Kassenverträge.
Die Frage ist, welcher Arzt dann in Zukunft überhaupt noch Kassenverträge
anstreben wird. Mit dem Beschluß dieser „Reform“ wird das bisherige soziale
Gesundheitssystem in Österreich zu Grabe getragen. Die Leidtragenden sind vor
allem die armen und alten Mitbürger.
Bei jenen Medizinern, die nach dem 31. Juli dieses Jahres einen
Vertrag abschließen, ist nach fünf Jahren eine Qualitätskontrolle vorgesehen.
Bestehen sie diese, entsteht ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung um
weitere fünf Jahre. Die Qualitätssicherung werde durch das Bundesinstitut für
Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden, das bei der Gesundheit
Österreich GmbH angesiedelt ist.
Druckmittel Qualitätsauflagen
Ärzte, die bereits einen Kassenvertrag haben, kommen ebenfalls nicht
ungeschoren davon. Ihnen können Qualitätsauflagen erteilt werden. Erfüllen sie
diese zweimal nicht, kann der Vertrag gekündigt werden. Was die Ärzte erfüllen
sollen, legt das Gesundheitsministerium fest. Herangezogen werden sollen unter
anderem Fort- und Weiterbildung, effizientes Vorgehen bei ärztlichen
Leistungen, Dokumentationspflichten sowie die Einhaltung festgelegter
Behandlungsleitlinien und -richtlinien.
Bisher wurden nicht einmal ansatzweise
Vorstellungen, wie dies in der Praxis durchgeführt werden soll bzw. welche Kosten durch die Administration dabei
entstehen bekannt. Wer, wenn nicht Ärzte, soll denn die Qualifikation von
Ärzten fachlich beurteilen ?? Bürokraten
eines aus dem Boden gestampften Institutes, die keine Ahnung von der
medizinischen Praxis haben ?? Medizin ist Heilkunst, nicht Heilstatistik !!
Weniger Macht für Ärztekammer
Eine zweite die Ärzte direkt betreffende Maßnahme ist die
Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen, um einen vertragslosen Zustand
zu vermeiden. Sollte die Leistungserbringung nicht mehr sichergestellt sein,
können die Träger der Krankenversicherung mit einzelnen freiberuflich tätigen
Ärzten oder Gruppenpraxen Leistungsverträge abschließen. Dieser Kontrakt
erlischt zwar, wenn wieder ein Gesamtvertrag zustande kommt, dafür entsteht ein
Anspruch auf Abschluss eines Vertrages im normalen Stellenplan, der bis dahin
vertragslose Arzt "gewinnt" also einen Vertrag.
Hier wird auf die mangelnde Solidarität und oft auch
wirtschaftlichen Zwangslagen freiberuflicher Ärzte gezielt, möglicherweise geht
diese Rechnung auch auf, der Verbesserung der Qualität und des Klimas im
Gesundheitssystem und der Versorgung dient sie aber sicher nicht !
Apotheker entscheiden künftig
Weniger Kompetenzen haben die Mediziner in Zukunft, was die
Erstellung der Rezepte angeht. Die "Aut
idem" (oder Gleiches)-Regelung sieht vor, dass der Mediziner nur noch den
Wirkstoff verschreibt und der Apotheker das günstigste gleichwertige Medikament
aussucht. Ausnahmen gibt es unter anderem für chronisch Kranke und Kinder bis
14. Hier kann der Arzt ein bestimmtes Präparat verschreiben, wenn es etwa wegen
des Geschmacks der Arznei ratsam erscheint.
Wenn schon „aut idem“ – Regelung, dann
bitte aber auch in anderen Bereichen, z.B. bei den Politkern:
beim Dienstwagen: Hyunday, Kia,
Dacia, etc. statt Mercedes, Audi oder BMW; beim Laptop:
Gericom oder Medion
statt schickem Sony, Apple oder HP, beim Handy Samsung statt iPhone, etc.
Mehr Papieraufwand
Fixiert wird im Gesetzespaket auch die Patientenquittung.
Demnach muss der Vertragsarzt unmittelbar nach jeder Behandlung einen Nachweis
über die erbrachten Leistungen erbringen. Bisher bekamen Patienten jährlich von
ihrer Kasse eine Aufstellung aller in Anspruch genommenen Leistungen.
Hier scheint das Motto wohl „Lachen ist gesund“ zu sein: für das Honorar, das Wiener GKK Ärzte beim ersten Besuch im Quartal erhalten, greift
kaum ein Friseur zur Schere, und ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hebt dafür
nicht einmal das Telephon ab. Sollen wir dem Patienten ab dem 2. Besuch
dann eine 0-Euro - Bestätigungen
ausdrucken?? Das könnte für die Patienten gefährlich werden: die lachen sich doch dann unter Umständen zu
Tode ! (siehe: Tarifkatalog
Kassenärzte für ärztliche Leistungen der Wiener Gebietskrankenkasse und Ärztliches Honorar-System und Kommentar am Beispiel Wien)
Dr. Christian Husek
www.initiative-elga.at
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