Gesundheitsreform-Entwurf Kommentar:


Kostenreduktion und Qualitätssicherung dringend erforderlich :   -  auch bei den Politikern !
Gleiches Recht und Pflichten für alle !



Kassenverträge künftig befristet:  Den Ärzten blüht bei Umsetzung der Pläne eine allgemeine Befristung ihrer Kassenverträge.

Die Frage ist, welcher Arzt  dann in Zukunft überhaupt noch Kassenverträge anstreben wird.  Mit dem Beschluß dieser „Reform“ wird das bisherige soziale Gesundheitssystem in Österreich zu Grabe getragen. Die Leidtragenden sind vor allem die armen und alten Mitbürger.

 

Bei jenen Medizinern, die nach dem 31. Juli dieses Jahres einen Vertrag abschließen, ist nach fünf Jahren eine Qualitätskontrolle vorgesehen. Bestehen sie diese, entsteht ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung um weitere fünf Jahre. Die Qualitätssicherung werde durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden, das bei der Gesundheit Österreich GmbH angesiedelt ist.

Druckmittel Qualitätsauflagen
Ärzte, die bereits einen Kassenvertrag haben, kommen ebenfalls nicht ungeschoren davon. Ihnen können Qualitätsauflagen erteilt werden. Erfüllen sie diese zweimal nicht, kann der Vertrag gekündigt werden. Was die Ärzte erfüllen sollen, legt das Gesundheitsministerium fest. Herangezogen werden sollen unter anderem Fort- und Weiterbildung, effizientes Vorgehen bei ärztlichen Leistungen, Dokumentationspflichten sowie die Einhaltung festgelegter Behandlungsleitlinien und -richtlinien.


Bisher wurden nicht einmal ansatzweise Vorstellungen, wie dies in der Praxis durchgeführt werden soll bzw.  welche Kosten durch die Administration dabei entstehen bekannt. Wer, wenn nicht Ärzte, soll denn die Qualifikation von Ärzten fachlich beurteilen ??  Bürokraten  eines aus dem Boden gestampften Institutes, die keine Ahnung von der medizinischen Praxis haben ??     Medizin ist Heilkunst,   nicht Heilstatistik !!

 

Weniger Macht für Ärztekammer

Eine zweite die Ärzte direkt betreffende Maßnahme ist die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Sollte die Leistungserbringung nicht mehr sichergestellt sein, können die Träger der Krankenversicherung mit einzelnen freiberuflich tätigen Ärzten oder Gruppenpraxen Leistungsverträge abschließen. Dieser Kontrakt erlischt zwar, wenn wieder ein Gesamtvertrag zustande kommt, dafür entsteht ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages im normalen Stellenplan, der bis dahin vertragslose Arzt "gewinnt" also einen Vertrag.

Hier wird auf die mangelnde Solidarität und oft auch wirtschaftlichen Zwangslagen freiberuflicher Ärzte gezielt, möglicherweise geht diese Rechnung auch auf, der Verbesserung der Qualität und des Klimas im Gesundheitssystem und der Versorgung dient sie aber sicher nicht !

Apotheker entscheiden künftig

Weniger Kompetenzen haben die Mediziner in Zukunft, was die Erstellung der Rezepte angeht. Die "Aut idem" (oder Gleiches)-Regelung sieht vor, dass der Mediziner nur noch den Wirkstoff verschreibt und der Apotheker das günstigste gleichwertige Medikament aussucht. Ausnahmen gibt es unter anderem für chronisch Kranke und Kinder bis 14. Hier kann der Arzt ein bestimmtes Präparat verschreiben, wenn es etwa wegen des Geschmacks der Arznei ratsam erscheint.

Wenn schon „aut idem“ – Regelung, dann bitte aber auch in anderen Bereichen, z.B. bei den Politkern:
beim Dienstwagen: Hyunday, Kia, Dacia, etc. statt Mercedes, Audi oder BMW;  beim Laptop:  Gericom oder Medion statt schickem Sony, Apple oder HP, beim Handy Samsung  statt iPhone, etc.

 

Mehr Papieraufwand

Fixiert wird im Gesetzespaket auch die Patientenquittung. Demnach muss der Vertragsarzt unmittelbar nach jeder Behandlung einen Nachweis über die erbrachten Leistungen erbringen. Bisher bekamen Patienten jährlich von ihrer Kasse eine Aufstellung aller in Anspruch genommenen Leistungen.

Hier scheint das Motto wohl „Lachen ist gesund“ zu sein:  für das Honorar, das Wiener GKK Ärzte  beim ersten Besuch im Quartal erhalten, greift kaum ein Friseur zur Schere, und ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hebt dafür nicht einmal das Telephon ab.   Sollen wir dem Patienten ab dem 2. Besuch dann eine 0-Euro -  Bestätigungen ausdrucken?? Das könnte für die Patienten gefährlich werden:  die lachen sich doch dann unter Umständen zu Tode !   (siehe:  Tarifkatalog  Kassenärzte für ärztliche Leistungen der Wiener Gebietskrankenkasse   und Ärztliches Honorar-System und Kommentar am Beispiel Wien)


Dr. Christian Husek
www.initiative-elga.at


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