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Ergeht an: alle niedergelassenen
ÄrztInnen
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Nachdem es wochenlang nur Gerüchte gegeben hat, ist nunmehr der Gesetzesentwurf
an dem monatelang gearbeitet wurde, auch der Ärzteschaft endlich zugänglich.
Bitte lesen Sie ihn aufmerksam durch, damit Sie die künftigen Maßnahmen
und Entwicklungen nachvollziehen können.
Welche Punkte beinhaltet der Entwurf!
- Ärztedumping - Abschaffung des kollektiven
Verhandlungssystems der Kassenärzte (§ 343 e des Entwurfes): Statt der Ärztekammer soll künftig jeder
einzelne Arzt mit dem Monopolisten Krankenkasse verhandeln, wenn sich die
Kammer nicht mit der Kasse auf einen Vertrag einigt.
- "Streikbrecher", die sich mit
dem restlichen Berufsstand nicht solidarisch zeigen, werden mit einem
Einzelvertrag belohnt (§ 343e des Entwurfes): Besonders perfide ist, dass die Ärzte,
die aus persönlichen ökonomischen Gründen derartige Verträge annehmen
würden, bei Abschluss eines neuen Gesamtvertrages mit einem Einzelvertrag
belohnt werden.
- Teilkündigung des Gesamtvertrages für
einzelne Fächer - niedergelassene Ärzte werden durch Industriebetriebe
ersetzt (§ 342 Abs 1 Z 7): Die Kassen sollen die Möglichkeit
erhalten, einzelne Fächer gesondert aus dem Kassenvertrag zu kündigen. Da
die Wirtschaftskammer in Zukunft auch in den GKK`s die Macht übernehmen
wird, können auf diese Weise niedergelassene Kassen- oder WahlärztInnen
zugunsten von Instituten nach und nach, Fach für Fach ausgeschalten und
ersetzt werden.
- Befristete Kassenverträge und nur dann
willkürliche Verlängerung für alle ÄrztInnen, auch jene, die schon Kassenverträge
haben, wenn sie effizient arbeiten und Staatsmedizin befolgen (§ 343 Abs
2a, 2b und 2c): Kassenverträge
werden in Zukunft auf fünf Jahre befristet, und nur dann verlängert, wenn
Kriterien erfüllt werden, die von der Ministerin per Verordnung festgelegt
werden. Diese Kriterien beziehen sich auf die Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität, Fortbildung, Einhaltung von staatlich festgelegten
Behandlungspfaden und Effizienz der ärztlichen und ärztlich veranlassten
Leistungen.
- Aut idem(§ 350 Abs 1 des Entwurfes): Ab 2010 sollen ÄrztInnen nur mehr in
bestimmten Fällen berechtigt sein, Arzneimittel zu rezeptieren.
Stattdessen sollen nur mehr Wirkstoffe aufgeschrieben werden dürfen und
der Apotheker entscheidet dann über die Auswahl des Präparats.
- Patientenquittung (§ 340 b des Entwurfes): Alle VertragsärztInnen haben dem
Patienten eine Patientenquittung auszustellen. Wie diese aussehen soll,
wird durch Verordnung der Ministerin festgelegt.
- Arzneimittelsicherheitsgurt (§ 31d des
Entwurfes):
Alle ÄrztInnen haben sich am Arzneimittelsicherheitsgurt zu beteiligen,
obwohl wir wissen, dass der Pilotversuch in Salzburg ein Flop war, und ein
erprobtes System unter Einbindung der ÄrztInnen derzeit noch unbekannt
ist.
- Verpflichtende Teilnahme an ELGA (Achtung:
Dieser Punkt befindet sich im hinteren Teil des Entwurfs und bedeutet eine
Änderung des ÄrzteG): Alle ÄrztInnen(!!!) - also auch Privat- und WahlärztInnen -
müssen sich an ELGA beteiligen, obwohl derzeit nicht einmal ansatzweise
datenschutzrechtliche bzw. legistische Grundprobleme gelöst sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Besuchen Sie bitte die zahlreichen Bezirksärztesitzungen dieser Tage.
Kommen Sie am 27. Mai 2008 um 20.00 Uhr im weißen Mantel zum großen
"Krisengipfel der Ärzteschaft" ins Austria Center Vienna (22., Bruno
Kreisky Platz) und teilen Sie sich vorsorglich bitte am 3. Juni 2008 keine
Patienten ein.
Mit
kollegialen Grüßen
Ihre Kurie der niedergelassen Ärzte
Ärztekammer
für Wien, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, Tel. 01 51501 0,
aekwien@aekwien.at,
www.aekwien.at
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