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those who make things happen, those who watch things happen and those who wonder what has happened!“ |
„…
improvement never stops!“ © |
Zuletzt
bearbeitet : 19. 7. 2009 |
Projekt E-Medikation unter Leitung des
Hauptverbandes:
Projektleitung: Mag. Bauer, Hr.
Eheim (SVC)
Vorsitz: DI Dr. TILG
PLA-Mitglieder : Dr. Auer, Hr.
Hafner, Hr. Hinterwirth, Mag. Schmudermaier, DI Dr. TILG,
Dr. Wechselberger, Mag. Wehsely
Beratungsgremium: Dr. Bachinger,
Mag. Gerold, Dr. Hurch, Dr. Jachimowicz, Dr. Lechleitner,
Dr. Mayr, Dr. Nowatschek, DI. Dr. Pfeiffer,
Mag. Prenner
Zusammenfassung der ersten Sitzung
vom 22. Juni 2009
Zeitplan: nach der Einigung auf ein gemeinsames
Positionspapier bis Herbst 2009 Planungs- und Konzeptphase bis Ende 2009,
ab 1. Quartal 2010 Feindefinition und
Umsetzung einer Pilotierung
In
der ersten
Umsetzungsphase soll die Vernetzung von niedergelassenen Ärzten mit
Krankenanstalten und Apotheken so realisiert werden, daß die notwendigen
Medikationsdaten der Patienten bei niedergelassenen Ärzten, Krankenanstalten
und Apotheken abrufbar sind und somit der Medikationsprozess
beim Verordner und Abgeber durch ein Informationssystem qualitativ unterstützt
werden kann (z.B. Wechselwirkungscheck, Compliance, Überprüfung, etc.). Dazu
muß am Ort und zum Zeitpunkt der Verschreibung die vollständige Information über Medikationsdaten beim Verordner
vorhanden sein.
Krankenanstalten
müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Patienten Zugang zum vollständigen Medikationsstatus
haben, ebenso der niedergelassenen Arzt zum
Zeitpunkt der Entlassung eines Patienten
aus dem Krankenhaus.
Die Einsehbarkeit lediglich der interagierenden Medikationen und von Doppelverschreibungen wie beim „Arzneimittelsicherheitsgurt“
in Salzburg ist zur Verbesserung der Patientensicherheit nicht ausreichend.
Es bestehen unterschiedlichen Rollen und
Aufgaben von Arzt und Apotheker hin: Der Arzt muß aus der Notwendigkeit der
Patientenbehandlung alles wissen, während für den Pharmazeuten lediglich die
Interaktion wesentlich
ist.
Dabei muß eine Konkurrenzsituation zwischen
Ärzten, die einen Gewerbeschein zum Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln gelöst
haben, und insbesondere in ländlichen Regionen zwischen hausapothekenführenden Ärzten und Apothekern vermieden werden.
Diskutiert werden muß ob in der Apotheke
auch relevante Diagnosen (z.B. Schwangerschaft) einzusehen sind, wenn es
sich im Rahmen von e-Medikation um ein Sicherheitstool handeln soll.
Eine Interaktionsprüfung kann auf
Basis dieser Information zunächst allein
durch das pharmakologische Wissen des
Verordners erfolgen, dies ist zentraler und erster Mehrwert dieser
Datenbank, womit der Arzt auf Basis
dieser Informationen allein durch sein Wissen und seinen „Ausbildungshausverstand“
allfällige Interaktionen erkennen kann. In
weiterer Folge erhält der Arzt auch Hinweise durch das automationsunterstützte
System. In der Apotheke muss bei
der Abgabe von Medikamenten noch einmal eine Interaktionsprüfung stattfinden
können, diese muss zwingend bei der
Abgabe von OTC-Produkten erfolgen.
Der Schwerpunkt im e-Medikations-Prozess
liegt zunächst beim Verschreiber,
weil dort eine unmittelbare Qualitätssteigerung (durch Vermeidung von
Doppelverschreibungen, Unverträglichkeiten, etc.) erreicht werden soll. Letztlich – aber zeitlich gesehen nicht
prioritär - muss es Ziel sein, dass
die Patienten (über das ELGA-Portal) vollen Zugang zu ihren Daten haben.
Teilnehmer am e-Medikationsprozess sind niedergelassene Ärzte, Krankenanstalten,
Apotheken und Patienten .
Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass
·
der Teilnahme- und Verpflichtungsgrad
am Medikationsprozess möglichst hoch
gehalten werden soll
·
die Teilnahme grundsätzlich für alle (Arzneimittel verordnenden und abgebenden)
Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)
verpflichtend ist (und zwar jedenfalls für
jene,
die einen Zugang zum elektronischen System haben), während
· für Patienten eine generelle opt-out Möglichkeit
geschaffen werden soll (im dzt. in Ausarbeitung befindlichem ELGA-Gesetz soll
festgehalten sein, daß der Patient einmalig festlegen kann, dass seine Daten
nicht über ELGA zugänglichgemacht werden)
Es
ist festzulegen welche Arten von
Medikationschecks durchgeführt werden (z.B. Wechselwirkungschecks,
Reichweitenüberprüfung, etc.),
wer (Verordner/Abgeber), wo nach welchen
Regeln (z.B. SIS), in welcher Art und Weise auf welcher Datenbasis Medikationen
prüfen darf bzw. muss, und welche Prozesse durch Warnungen je Warnstufe
ausgelöst werden sowie in wessen Verantwortungsbereich Checklogik und
Medikationsdatenbank liegen, eine hohe
Verfügbarkeit der Lösung ist sicherzustellen
Die Systemarchitektur sollte im
Hinblick auf den Zeitfaktor und die
Kosten bereits bestehende Resourcen berücksichtigen und das von den Apothekern
gemeinsam
mit einer IT-Firma entwickelte ELGA
taugliche Projekt (Schnittstellen als Anschlussmöglichkeit für Krankenhäuser
und Ärzte) berücksichtigen, mit dem
relativ
rasch in eine Pilotierung gegangen werden könnte. In Wien planen die WGKK, der KAV, die
Ärztekammer und die Apothekerkammer demnächst ein Pilotprojekt unter Einbeziehung
von Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern zu starten.
Zur Finanzierung einer
österreichweiten Umsetzung sind geeignete
Vorschläge zu erstellen und der BGK zur Entscheidung vorzulegen,
insbesondere sind zwei Ebenen zu
diskutieren, nämlich Grundinvestitionen,
um das System e-Medikation aufzubauen, sowie die Kosten im laufenden Betrieb.
Es
muß zunächst festgelegt werden, was das System können muß, bevor die Kosten
dafür abgeschätzt werden können
Eine zu weitläufige Betrachtung des Vorhabens e-Medikation birgt die Gefahr , dass sich das Projekt verzettelt (siehe Beispiel Deutschland). Es sollte daher
eine Konzentration auf die wichtigsten Punkte („e-Medikationsdatenbank mit elektronischer Unterstützung bei Verordnung
und Abgabe“) erfolgen und das e-Rezept (elektronische Übermittlung von
Rezepten) und die weiteren Punkte für den ersten Schritt ausgeklammert werden.
Der
nächste PLA ist für Anfang September
geplant.
Kontakt
: Mail an office@initiative-elga.at